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Änderungen im Srtraßenverkehr

30.12.2016 | FAHRSCHUL-NEWSÄnderungen im Srtraßenverkehr

Änderungen im Straßenverkehr 2017!

Ab sofort gelten einige neue Regeln für den Straßenverkehr, zum Januar kommen noch weitere hinzu.

Am 14. Dezember 2016 traten einige Änderungen der Straßenverkehrsordnung in Kraft. Mit dem Jahreswechsel wird es noch weitere rechtliche Neuerungen für Verkehrsteilnehmer geben. Die wichtigsten verkehrsrechtlichen Änderungen in Europa im Überblick.

Seit dem Inkrafttreten der Änderung der Straßenverkehrsordnung zum 14. Dezember 2016 gilt Folgendes:

  • Radfahrer mit bestimmten Elektrorädern können auch Radwege nutzen – außerorts generell, innerorts, wenn dies mit einem neuen Hinweisschild freigegeben wird.
  • Aufsichtspersonen dürfen Kinder mit Fahrrädern auf Gehwegen begleiten. Daneben können Kinder unter acht Jahren wählen, ob sie alternativ zum Gehweg einen baulich getrennten Fahrradweg benutzen.
  • Vor Schulen, Kitas und Seniorenheimen kann nun auch auf Vorfahrts- und Durchgangsstraßen leichter Tempo 30 verhängt werden. Die Behörden müssen nicht mehr nachweisen, dass solche sensiblen Stellen Unfallschwerpunkte darstellen.
  • Ab sofort ist ebenso geregelt, wo auf Autobahnen und großen Bundesstraßen eine Rettungsgasse für Polizei und Rettungskräfte gebildet werden muss. Schon bei stockendem Verkehr ist die Gasse bei mindestens zwei Streifen pro Richtung "zwischen dem äußerst linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrstreifen" frei zu halten – also auch bei mehr als drei Spuren zwischen der ganz linken und den Spuren daneben daneben.

Änderungen in Deutschland ab 1. Januar 2017:

  • Radfahrer müssen die Verkehrsampeln für den Fahrverkehr beachten, sofern keine besonderen Radfahrerampeln vorhanden sind. Bisher waren in solchen Situationen Fußgängerampeln verbindlich.
  • Die Kfz-Hauptuntersuchung verteuert sich. Je nach Bundesland variiert die Höhe der Gebühren zwischen 35 Euro und 54,86 Euro.
  • Neue Motorräder und Kleinkrafträder müssen ab Januar 2017 der Schadstoffnorm Euro 4 entsprechen. Bislang galt die Euro-3-Norm. Mit Euro 4 verringert sich der Schadstoffausstoß um mehr 50 Prozent. Ab 2017 gilt auch eine Maximal-Lautstärke für Motorräder mit mehr als 175 Kubikzentimetern Hubraum: Sie beträgt 80 dB(A). Beide Neureglungen sind nur für Erstzulassungen gültig. Ältere Motorräder genießen Bestandschutz.

Auch im Ausland ändern sich einige Details im jeweiligen Verkehrsrecht zum 1. Januar:

  • In Italien und in den Niederlanden werden die Bußgelder für Verstöße im Straßenverkehr angehoben. 
  • Wer in Italien ohne Freisprecheinrichtung telefoniert, dem droht künftig ein Führerscheinentzug von bis zu zwei Monaten. 
  • In Frankreich besteht für Motorradfahrer bereits seit dem 20. November 2016 eine Handschuhpflicht. 

Folgende Änderungen werden derzeit in Deutschland diskutiert. Sie werden wahrscheinlich im Laufe des Jahres 2017 in Kraft treten. Wann genau, ist noch unklar:

  • Für 2017 ist weiter eine Gesetzesänderung beim Handyverbot am Steuer geplant, das künftig weitere Geräte wie beispielsweise Tablets umfassen soll. Zudem ist eine Erhöhung der Bußgelder für diese Verstöße in der Diskussion.
  • Für kommendes Jahr soll außerdem das Carsharing-Gesetz in Kraft treten. Es definiert, was unter dem Begriff Carsharing-Fahrzeug zu verstehen ist und wie diese Fahrzeuge zu kennzeichnen sind. Auch sollen sie von Parkgebühren befreit werden können. Ein neues Verkehrsschild soll im Laufe des kommenden Jahres Carsharing-Parkflächen kennzeichnen. Das Gesetz schafft die Grundlage, um im Wege einer Verordnung den kommunalen Straßenverkehrsbehörden die Möglichkeit zu geben, separate Parkflächen für Carsharing-Fahrzeuge ausweisen zu können.

Quelle/Bild: ADAC

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