Aktuelles
Natürlich steht Deine Führerscheinausbildung für uns immer an erster Stelle. Doch auch darüber hinaus hält unsere Fahrschule für Dich eine Vielzahl zusätzlicher attraktiver Angebote bereit. An dieser Stelle findest Du aktuelle Informationen und Impressionen zu Veranstaltungen, News und interessante Artikel rund ums Fahren!
So sehen Sieger aus: In unserer Rubrik Bestanden gratulieren wir unseren Fahrschülern zur erfolgreichen Führerscheinprüfung. Gerne helfen wir auch Dir dabei, Dich schon bald in die Reihe der lachenden Gewinner einzureihen! Wir beraten Dich jederzeit gerne in allen Fragen rund um die Ausbildung.
Driverscam
14.01.2017 | FAHRSCHUL-NEWSDrivers Cam - die ultimative Vorbereitung für die Praxisprüfung! Ab sofort haben wir für Dich die ultimative und genialste Vorbereitung für die Praxisprüfung am Start. Mit Drivers Cam kennst du die schwierigsten Stellen aus deinem Prüfgebiet und bist top vorbereitet für deine praktische Prüfung. Somit erlebst Du keine Überraschungen in der praktischen Prüfung. Ob mit der Drivers Cam App oder mit einem Online Zugang am PC, kannst Du Dich bestmöglich für die praktische Prüfung vorbereiten! Nutze die Gelegenheit! Wir beraten Dich gern. Dein Team von der Fahrschule Trautmann
Mehr erfahren >Änderungen im Srtraßenverkehr
30.12.2016 | FAHRSCHUL-NEWSÄnderungen im Straßenverkehr 2017! Ab sofort gelten einige neue Regeln für den Straßenverkehr, zum Januar kommen noch weitere hinzu. Am 14. Dezember 2016 traten einige Änderungen der Straßenverkehrsordnung in Kraft. Mit dem Jahreswechsel wird es noch weitere rechtliche Neuerungen für Verkehrsteilnehmer geben. Die wichtigsten verkehrsrechtlichen Änderungen in Europa im Überblick. Seit dem Inkrafttreten der Änderung der Straßenverkehrsordnung zum 14. Dezember 2016 gilt Folgendes: Radfahrer mit bestimmten Elektrorädern können auch Radwege nutzen – außerorts generell, innerorts, wenn dies mit einem neuen Hinweisschild freigegeben wird. Aufsichtspersonen dürfen Kinder mit Fahrrädern auf Gehwegen begleiten. Daneben können Kinder unter acht Jahren wählen, ob sie alternativ zum Gehweg einen baulich getrennten Fahrradweg benutzen. Vor Schulen, Kitas und Seniorenheimen kann nun auch auf Vorfahrts- und Durchgangsstraßen leichter Tempo 30 verhängt werden. Die Behörden müssen nicht mehr nachweisen, dass solche sensiblen Stellen Unfallschwerpunkte darstellen. Ab sofort ist ebenso geregelt, wo auf Autobahnen und großen Bundesstraßen eine Rettungsgasse für Polizei und Rettungskräfte gebildet werden muss. Schon bei stockendem Verkehr ist die Gasse bei mindestens zwei Streifen pro Richtung "zwischen dem äußerst linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrstreifen" frei zu halten – also auch bei mehr als drei Spuren zwischen der ganz linken und den Spuren daneben daneben. Änderungen in Deutschland ab 1. Januar 2017: Radfahrer müssen die Verkehrsampeln für den Fahrverkehr beachten, sofern keine besonderen Radfahrerampeln vorhanden sind. Bisher waren in solchen Situationen Fußgängerampeln verbindlich. Die Kfz-Hauptuntersuchung verteuert sich. Je nach Bundesland variiert die Höhe der Gebühren zwischen 35 Euro und 54,86 Euro. Neue Motorräder und Kleinkrafträder müssen ab Januar 2017 der Schadstoffnorm Euro 4 entsprechen. Bislang galt die Euro-3-Norm. Mit Euro 4 verringert sich der Schadstoffausstoß um mehr 50 Prozent. Ab 2017 gilt auch eine Maximal-Lautstärke für Motorräder mit mehr als 175 Kubikzentimetern Hubraum: Sie beträgt 80 dB(A). Beide Neureglungen sind nur für Erstzulassungen gültig. Ältere Motorräder genießen Bestandschutz. Auch im Ausland ändern sich einige Details im jeweiligen Verkehrsrecht zum 1. Januar: In Italien und in den Niederlanden werden die Bußgelder für Verstöße im Straßenverkehr angehoben. Wer in Italien ohne Freisprecheinrichtung telefoniert, dem droht künftig ein Führerscheinentzug von bis zu zwei Monaten. In Frankreich besteht für Motorradfahrer bereits seit dem 20. November 2016 eine Handschuhpflicht. Folgende Änderungen werden derzeit in Deutschland diskutiert. Sie werden wahrscheinlich im Laufe des Jahres 2017 in Kraft treten. Wann genau, ist noch unklar: Für 2017 ist weiter eine Gesetzesänderung beim Handyverbot am Steuer geplant, das künftig weitere Geräte wie beispielsweise Tablets umfassen soll. Zudem ist eine Erhöhung der Bußgelder für diese Verstöße in der Diskussion. Für kommendes Jahr soll außerdem das Carsharing-Gesetz in Kraft treten. Es definiert, was unter dem Begriff Carsharing-Fahrzeug zu verstehen ist und wie diese Fahrzeuge zu kennzeichnen sind. Auch sollen sie von Parkgebühren befreit werden können. Ein neues Verkehrsschild soll im Laufe des kommenden Jahres Carsharing-Parkflächen kennzeichnen. Das Gesetz schafft die Grundlage, um im Wege einer Verordnung den kommunalen Straßenverkehrsbehörden die Möglichkeit zu geben, separate Parkflächen für Carsharing-Fahrzeuge ausweisen zu können. Quelle/Bild: ADAC
Mehr erfahren >Hoverboard zu Weihnachten bekommen? Das solltest Du darüber wissen!
28.12.2016 | FAHRSCHUL-NEWSWas ist eigentlich ein Elektro-Board (auch „Hoverboard“ oder „Hyper Board“ genannt)? Diese selbststabilisierenden zweirädrigen Fahrzeuge bestehen aus einer Trittfläche und zwei seitlich neben den Füßen angebrachten Rädern. Die Steuerung erfolgt durch Gewichtsverlagerung. Das Fahrzeug ist mit seiner integrierten elektronischen Balance-, Antriebs-, Lenk- und Verzögerungstechnik mit einem „Segway“ vergleichbar. Die Mobilitätshilfeverordnung, die den gesetzlichen Rahmen für die „Segways“ vorgibt, gilt jedoch nicht für diese Boards. Das solltest Du wissen: Es gelten die allgemeinen Bestimmungen der StVZO und FZV, sofern die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit mehr als 6 km/h beträgt. Da diese Fahrzeuge konstruktionsbedingt die Zulassungsvorschriften über Sitz, Lenkung, Bremsen, Beleuchtung, Spiegel etc. nicht erfüllen können, dürfen diese Boards daher nur im abgegrenzten nichtöffentlichen Verkehr bewegt werden. Ansonsten droht eine Geldbuße und 1 Punkt. Die angebotenen Elektro-Boards haben eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit über 6 km/h und müssen pflichtversichert werden. Eine solche Versicherung wird jedoch nicht angeboten. Wer dennoch im öffentlichen Verkehr fährt macht sich strafbar nach § 6 PflVersG! Das Führen eines solchen Kraftfahrzeugs setzt außerdem eine Fahrerlaubnis voraus. Da dem Gesetzgeber diese Boards bei der Definition der Fahrerlaubnisklassen nicht bekannt waren, ist es schwierig, die konkrete Fahrerlaubnisklasse zu bestimmen. Die Boards könnten nach dem Gesetzeswortlaut sowohl unter die Kraftrad-Klassen AM, A1, A2, A, aber auch unter die Pkw-Klasse B fallen. Wer ohne die erforderliche Fahrerlaubnisklasse und trotz Verbotes, die Boards im öffentlichen Straßenraum zu benutzen, damit fährt, begeht zusätzlich eine Straftat nach § 21 StVG (Fahren ohne Fahrerlaubnis). Schäden, die beim Betrieb des Einrades verursacht werden, sind nicht von der privaten Haftpflichtversicherung erfasst. Sach- oder Personenschäden muss der Fahrer daher aus eigener Tasche erstatten. Eure Fahrschule Trautmann Quelle/Bild: ADAC
Mehr erfahren >Dein perfekter Winter
15.12.2016 | FAHRSCHUL-WISSENLieber Fahrfreund, Dunkelheit, grauer Himmel, Schneematsch: Der Winter ist bei vielen nicht unbedingt die beliebteste Jahreszeit. Wir haben eine Idee, wie man die langweiligen Tage perfekt nutzen kann: Wer sich jetzt zum Führerschein anmeldet, hat etwas sinnvolles zu tun und lernt gleich sicheres Fahren bei schwierigen Wetterbedingungen. Zum Glück ist auch der längste Winter einmal vorbei. Biker freuen sich besonders auf den Frühling, weil sie ihre Maschinen dann endlich aus dem Winterschlaf holen können. In diesem Newsletter erfährst Du schon einmal, worauf es dabei ankommst. Lies gleich weiter! Schöne Feiertage und eine gute Fahrt durch den Winter wünscht Dir Dein Team von der {fahrschule}
Mehr erfahren >Alle Jahre wieder ...
15.11.2016 | FAHRSCHUL-WISSENLieber Fahrfreund, auch wenn es jetzt noch ziemlich lange hin zu sein scheint: Weihnachten kommt schneller als Du denkst. Und spätestens in der Adventszeit startet der alljährliche Geschenkestress. Damit Du dieses Jahr nicht auf den letzten Drücker durch die Geschäfte rennen musst, um Deine Freunde und Familie zu überraschen, haben wir Dir schon einmal ein paar tolle Geschenkideen zusammengestellt. Lies gleich weiter! Einen entspannten November wünscht Dir Dein Team von der {fahrschule}
Mehr erfahren >Wir sind auch per WhatsApp zu erreichen
03.10.2016 | FAHRSCHUL-NEWSWas es nicht alles für schöne Erfindungen gibt. Eine davon ist WhatsApp, und wer nutzt es nicht heutzutage ? Einige von Euch sind Berufstätig und haben generell viel um die Ohren, so das Ihr schlecht zu erreichen seid. Bei Fragen oder Anliegen könnt Ihr uns per WhatsApp schnell von Montag bis Freitag zwischen 09.00 und 18.00 Uhrs schnell erreichen und bekommt umgehend eine Antwort. Wir werden so auch Euch wahrscheinlich bei Rückfragen oder Erinnerungen besser erreichen können. So eine Nachricht ist immerhin schnell mal eben zwischendurch geschrieben. WhatsApp Hochschulstadtteil: 0176 58241710 WhatsApp Ratzeburger Allee: 0176 27620088
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