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Aktuelles

Natürlich steht Deine Führerscheinausbildung für uns immer an erster Stelle. Doch auch darüber hinaus hält unsere Fahrschule für Dich eine Vielzahl zusätzlicher attraktiver Angebote bereit. An dieser Stelle findest Du aktuelle Informationen und Impressionen zu Veranstaltungen, News und interessante Artikel rund ums Fahren!

So sehen Sieger aus: In unserer Rubrik Bestanden gratulieren wir unseren Fahrschülern zur erfolgreichen Führerscheinprüfung. Gerne helfen wir auch Dir dabei, Dich schon bald in die Reihe der lachenden Gewinner einzureihen! Wir beraten Dich jederzeit gerne in allen Fragen rund um die Ausbildung.

Wenn die Geduld auf eine harte Probe gestellt wird..

26.03.2016 | FAHRSCHUL-NEWS

„Dauerrot“ – und was nun? Seit mehr als 100 Jahren regeln Ampeln (Lichtzeichenanlagen so lautet die offizielle Sprachregelung) den Straßenverkehr. Und in der Mehrzahl der Fälle funktioniert das alles auch ganz hervorragend und ohne Zwischenfälle. Wehe aber, die Lichtzeichenanlage fällt aus! Dann ist das (Verkehrs-)Chaos programmiert. Denn viele Verkehrsteilnehmer scheinen nicht zu wissen, wie sie mit einer defekten Ampelanlage umzugehen haben. Das sorgt oft für Ärger untereinander und im schlimmsten Fall kommt es zu Unfällen. Kompliziert wird es vor allem dann, wenn die Ampel ein so genanntes „Dauerrot“ anzeigt! Selbst nach Ablauf einer angemessenen Wartezeit kann eine rote Ampel nicht einfach ignoriert und in die Kreuzung eingefahren werden – es gelte der „extreme Misstrauensgrundsatz“ so das OLG Köln. Denn schließlich müsse ein Kraftfahrer bei „Dauerrot“ damit rechnen, dass der Querverkehr ein „Dauergrün“ angezeigt bekomme. Es besteht also die Gefahr, dass der Querverkehr im Vertrauen auf die grüne Ampel mit hoher Geschwindigkeit unterwegs ist. Also heißt es: Langsam und vorsichtig bis zur Sichtlinie vorfahren, sich vergewissern, dass keine Gefahr droht und dann die Kreuzung zügig überqueren.   „Dauerrot“ ist in den meisten Fällen eine Fehlschaltung! Ist die Ampel defekt, dann blinkt entweder das gelbe Licht oder es wird überhaupt nichts angezeigt. In diesem Fall gelten die vorfahrtregelnden Verkehrszeichen oder Rechts vor Links!   Eine verlässliche oder eindeutige Regelung gibt es in diesem Fall nicht! Wer sich strikt an die Straßenverkehrsordnung (StVO) hält, der müsste eigentlich vor der roten Ampel stehen bleiben. Denn § 37 Abs. 1 der StVO schreibt vor: „… Rot ordnet an: 'Halt vor der Kreuzung'.“ Allerdings bedeute „Dauerrot“ an einer Ampel wegen eines Defekts kein Dauerwartegebot, so das OLG Köln. Im Regelfall sei 5 Minuten zu warten, bevor der Verkehrsteilnehmer mit äußerster Vorsicht in die Kreuzung einfahren könne (vgl. OLG Köln VerkMitt 1980 Nr. 123). Dieser Einschätzung folgte auch das Oberlandesgericht (OLG) Hamm in seiner Entscheidung aus dem Jahr 1999 (vgl. OLG Hamm Az: 2 Ss OWi 486/99) – allerdings legten die Verkehrsrichter aus Hamm die angemessene Wartezeit mit 3 Minuten fest. Also... Immer mit der Ruhe ;-)

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Schnell und sicher zum Führerschein

16.03.2016 | FAHRSCHUL-WISSEN

Die Wahl der richtigen Fahrschule ist entscheidend Den Führerschein zu machen, ist ein wichtiger Meilenstein im Leben. Doch während Eltern bei der Wahl der Grund- oder Sekundarschule für den Nachwuchs oft ausgiebig vergleichen, um garantiert die beste auszusuchen, gilt bei der Fahrschulwahl oft das Motto „Hauptsache billig“. Ein Fehler, weiß Fahrlehrerin Martina Trautmann. Anstatt sich nach dem scheinbar günstigsten Angebot zu richten, sollte man sich bei der Auswahl einer Fahrschule Zeit nehmen und verschiedene Anbieter einer persönlichen Prüfung unterziehen, rät die Inhaberin der Fahrschule Trautmann. Welche Fahrschule die bessere ist, kann man dabei nicht pauschal sagen. Entscheidend ist letztendlich das Verhältnis zwischen Fahrlehrer und -schüler. Wird der Ausbilder nicht ernst genommen oder gar abgelehnt, gilt das auch für den vermittelten Stoff. Nur wenn der Fahrlehrer mit dem Schüler auf einer Wellenlänge ist, wird das über verantwortungsvolles Verhalten Gelernte wirklich hängenbleiben und später im Straßenverkehr angewendet werden. Martina Trautmann empfiehlt Fahrschulen deshalb, Interessenten eine Theorie-Probestunde anzubieten. Auch die Gelegenheit, einmal testweise bei einer Übungsfahrt mit im Auto zu sitzen, kann hilfreich sein. Genausowenig wie die Chemie zwischen Fahrlehrer und -schüler lässt sich im voraus planen, wie lange jemand braucht, bis er zur Prüfung bereit ist. Angebote, den Führerschein garantiert nach einer festen Anzahl Übungsstunden in den Händen zu halten, sind deshalb Augenwischerei. „Fragen Sie sich bei so einer Fahrschule doch einmal nach, wie viele Schüler den Führerschein im ersten Anlauf schaffen“, schüttelt Martina Trautmann den Kopf. „Auch wir bemühen uns, die Anzahl der Fahrstunden möglichst gering zu halten. Aber zur Prüfung wird bei uns erst zugelassen, wer wirklich in der Lage ist, sie zu bestehen – sonst zahlen die Schüler am Ende nämlich drauf.“ Die Fahrschule Fahrschule Trautmann bietet Theorie-Probestunden, Kennenlern-Gespräche und Führungen durch ihren Fuhrpark an. Nähere Informationen gibt es bei Martina Trautmann unter der Durchwahl 0451599251 oder direkt in der Fahrschule: Fahrschule Trautmann, Ratzeburger Allee 94, 23562 Lübeck.

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Gut vorbereitet in die Fahrprüfung

12.03.2016 | FAHRSCHUL-NEWS

  Gut vorbereitet in die Fahrprüfung Darauf müssen Sie bei Theorie und Praxis achten Wer weiß, was auf ihn zukommt, hat bessere Chancen auf Erfolg: Davon ist Martina Trautmsnn, Inhaberin der Fahrschule Trautmann, überzeugt. Im Folgenden hat sie deshalb zusammengestellt, was Führerschein-Anwärter zur Theorie und Praxisprüfung wissen müssen. Die Theorieprüfung wird in der TÜV-Prüfstelle am PC absolviert. Hier werden den Prüflingen 30 Fragen aus den Bereichen Gefahrenlehre, Verkehrszeichen, Regeln im Straßenverkehr und technisches Wissen gestellt. Es gibt dabei keine zeitliche Begrenzung. Bis zu einer Fehlerzahl von zehn Punkten gilt die Prüfung als bestanden. Bei zwei Fehlern zu je fünf Punkten ist der Prüfling allerdings bereits durchgefallen. In diesem Fall kann die Prüfung nach frühestens zwei Wochen wiederholt werden. Wer die Theorieprüfung bestanden hat und das Mindestalter der jeweiligen Führerscheinklasse um höchstens einen Monat unterschreitet, kann zum praktischen Teil antreten. Zwischen den beiden Prüfungen dürfen höchstens 12 Monate liegen. Der Prüfer auf der Rückbank testet, wie verschiedene Situationen im Straßenverkehr gemeistert werden. Dazu gehören u.a. das Linksabbiegen, das Anfahren am Berg, das Rückwärtseinparken und die Gefahrenbremsung. Sobald der Fahrlehrer dabei eingreifen muss, wird die Prüfung abgebrochen. Kleinere Fehler, z.B. Abwürgen des Motors können dadurch ausgeglichen werden, dass der Prüfling sie sicher und bedacht behebt. Häufen sich diese allerdings oder geschieht ein großer Fehler, wie das Überfahren einer roten Ampel oder eines Stopp-Schilds, ist die Prüfung nicht bestanden. Am Ende der Prüfungsfahrt muss das Fahrzeug sicher abgestellt werden. Dazu gehören z.B. das Anziehen der Handbremse, das Einrasten des Lenkradschlosses und der Blick in den Seitenspiegel vor dem Aussteigen. Ist die Prüfung nicht bestanden, händigt der Prüfer ein Fehlerprotokoll aus. Normalerweise darf dann nach zwei Wochen der nächste Versuch erfolgen. Ist alles gut gegangen und das Mindestalter bereits erreicht, erhält der Prüfling direkt den Führerschein. Fragen zur Führerscheinprüfung beantwortet Martina Trautmann gern unter der Durchwahl 0451/599251  oder direkt in der Fahrschule Trautmann, Ratzeburger Alkee 94 in Lübeck. 

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