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Natürlich steht Deine Führerscheinausbildung für uns immer an erster Stelle. Doch auch darüber hinaus hält unsere Fahrschule für Dich eine Vielzahl zusätzlicher attraktiver Angebote bereit. An dieser Stelle findest Du aktuelle Informationen und Impressionen zu Veranstaltungen, News und interessante Artikel rund ums Fahren!

So sehen Sieger aus: In unserer Rubrik Bestanden gratulieren wir unseren Fahrschülern zur erfolgreichen Führerscheinprüfung. Gerne helfen wir auch Dir dabei, Dich schon bald in die Reihe der lachenden Gewinner einzureihen! Wir beraten Dich jederzeit gerne in allen Fragen rund um die Ausbildung.

Corona

15.03.2020 | FAHRSCHUL-NEWS

Liebe Fahrschülerinnen, liebe Fahrschüler, sehr geehrte Eltern, momentan ist unser Arbeitsalltag in der Fahrschule von der verständlichen Sorge geprägt, welche Auswirkungen und Verpflichtungen durch die Corona-Pandemie durch unsere Fahrschule zum Schutz unserer Fahrschülerinnen und Fahrschüler während der Ausbildung zu treffen sind. Selbstverständlich nehmen wir diese Sorge sehr ernst und versuchen alles Mögliche zu unternehmen, um durch geeignete Vorsorge- und Hygiene-Maßnahmen das Ansteckungsrisiko im Zusammenhang mit dem "Corona-Virus" zu reduzieren und unserer Verantwortung gerecht zu werden. Bitte habt Verständnis dafür, dass unser Team den direkten menschlichen Kontakt (Händeschütteln und Umarmungen) vermeidet. Erste wichtige Vorsichtsmaßnahmen beim Betreten der Fahrschule: häufiges Händewaschen und in die Ellenbeuge husten oder niesen. Unsere Fahrschulfahrzeuge und die Fahrsimulatoren werden nach jeder Fahrstunde desinfiziert und im Büro steht euch Desinfektionsgel zur Verfügung.     Aktueller Stand (15.03.18.00 Uhr):  Der Funlearnkurs morgen,16.03. startet wie geplant, allerdings haben wir die Teilnehmerzahl auf 15 begrenzt, damit ein ausreichender Abstand zwischen den Teilnehmern gewährt werden kann.  Fahrstunden finden wie vereinbart statt.   UPDATE:  16.03. 17.00 UHR   ES IST UND AB SOFORT UNTERSAGT THEORETISCHEN UND PRAKTISCHEN UNTERRICHT ZU ERTEILEN!   Falls ihr aktuell lieber nicht fahren  oder am Funlearnkurs teilnehmen möchtet, ist das kein Problem und wir haben Verständnis dafür! Ihr könnt bis auf Weiteres eure Termine kostenfrei stornieren. Eine Bitte haben wir nur: Sagt die vereinbarten Termine dann auch zeitig bei uns ab! Aktueller Stand von Freitag, 13.03.:  Theoretische und praktische Prüfungen werden vom TÜV wie geplant durchgeführt, sofern keine Krankheitssymptome oder eine Ansteckung vorhanden sind. Auch hier können sich Änderungen ergeben, auf die wir keinen Einfluss haben. Bitte habt Verständnis. Sobald die Landesregierung weitere Maßnahmen erlässt, die Einschränkungen unseres Fahrschulbetriebes zur Folge haben, werden wir euch hier und in den sozialen Netzwerken darüber informieren.   Wir bitten euch, dass Ihr aufgrund der aktuellen Situation der Coronaviren, bei Krankheitssymptomen, wie Fieber oder Husten nicht zum Funlearn oder zu den Fahrstunden kommt. Unser Team ist gezwungen, Kunden mit Grippesymptomen nach Hause zu schicken oder den Zutritt zur Fahrschule zu verwehren! Wir benötigen unbedingt die Mithilfe unserer Kunden. Sollten sich Fahrschülerinnen bzw. Fahrschüler nicht wohlfühlen, Erkältungssymptome zeigen, Kontakt mit infizierten oder erkälteten Personen gehabt haben oder sich in jüngster Zeit in Risikogebieten aufgehalten haben, sollten die betreffenden Schüler nicht zum Theorieunterricht kommen bzw. Fahrstunden ohne Berechnung stornieren. Die Sicherheit und Gesundheit aller am Ausbildungsprozess in der Fahrschule beteiligten Personen hat höchste Priorität. Wir weisen aber bereits heute verantwortungsvoll darauf hin, dass sich je nach Entwicklung der "Corona"-Pandemie in den kommenden Tagen in unserer Fahrschule Veränderungen hinsichtlich der Durchführung von theoretischem Unterricht ergeben können. Wir werden Sie rechtzeitig darüber informieren! Wir sind uns sicher, dass ihr uns in unseren Bemühungen zum Erhalt der Gesundheit aller unterstützen werdet. Vielen Dank für euer Verständnis! Viele Grüße und bleibt gesund!    

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Fahrerflucht: Viele Unfallverursacher werden unwissentlich zu Verkehrssündern

15.03.2019 | FAHRSCHUL-WISSEN

Etwa jeder vierte Unfallbeteiligte in Deutschland entfernt sich unerlaubt vom Unfallort. Nicht alle handeln dabei vorsätzlich. Strafrechtliche Konsequenzen drohen ihnen trotzdem. Unfallflucht zählt zu den häufigsten Verkehrsdelikten auf deutschen Straßen. Rund eine halbe Million Fahrer machen sich hierzulande Jahr für Jahr strafbar, indem sie sich nach einer Kollision unerlaubt vom Unfallort entfernen. Dabei werden viele unwissentlich zu Verkehrssündern: Insbesondere bei Bagatellschäden sind sich Unfallverursacher der Rechtslage nicht bewusst. Ein Moment der Unaufmerksamkeit am Steuer reicht und schon ist es passiert: Beim Rangieren rammt oder touchiert man ein parkendes Fahrzeug. Der entstandene Schaden ist in der Regel ebenso überschaubar wie die Konsequenzen für den Unfallverursacher. Doch wer sich anschließend unerlaubt vom Unfallort entfernt oder gar nicht erst anhält, verletzt nicht nur seine Mitteilungspflicht, sondern macht sich auch strafbar. #userInhaber# von der #userName# weiß um die Tücken bei Bagatellschäden: „Bei geringen oder gar nicht erkennbaren Schäden sind sich viele Verkehrsteilnehmer nicht bewusst, wie sie sich als Verursacher korrekt verhalten müssen.“ Dabei obliegt die ordnungsgemäße Abwicklung eines Unfalls vollständig der Verantwortung des Verursachers. „Leider erliegen noch immer viele Fahrer dem Irrglauben, dass es ausreicht, einen Zettel mit den eigenen Daten am beschädigten Fahrzeug zu hinterlassen.“, so #userInhaber#. „Ist der Geschädigte an der Unfallstelle nicht anzutreffen, muss aber unabhängig des entstandenen Schadens zuallererst die Polizei informiert werden. Erst dann ist es erlaubt, den Unfallort zu verlassen.“ Auch wer sich nur kurzzeitig von der Unfallstelle entfernt, ohne vorher Meldung zu machen, macht sich der Fahrerflucht schuldig und riskiert schwerwiegende Konsequenzen. „Ein angezeigter Unfall ist eine Ordnungswidrigkeit, die Folgen sind eine mündliche Verwarnung oder ein Bußgeld“, weiß #userInhaber#. „Fahrerflucht konstituiert hingegen laut § 142 StGB eine Straftat und wird entsprechend geahndet.“ Bei Verurteilung drohen mehrmonatige Fahrverbote, Führerscheinentzug und je nach Schwere des Schadens bis zu drei Jahre Freiheitsentzug. Zusätzlich zu den strafrechtlichen Folgen kann auch die Versicherung Regressforderungen in Höhe von bis zu 5000 Euro geltend machen. Unwissenheit oder Schock wirken sich indes nicht strafmildernd aus. #userInhaber# appelliert deshalb, als Unfallverursacher einen kühlen Kopf zu bewahren und sich nicht leichtfertig von der Unfallstelle zu entfernen: „Die Entscheidung, ob der entstandene Schaden eine Meldung rechtfertig, liegt nicht im Ermessen des Verursachers. Wenn der Halter des beschädigten Fahrzeugs nicht auffindbar ist, informieren Sie in jedem Fall die Polizei. Selbst wenn der Geschädigte Sie zur Weiterfahrt auffordert, tauschen Sie sicherheitshalber Personalien und Fahrzeugdaten aus.“ Gibt es vor Ort keine unmittelbare Möglichkeit, den Unfall polizeilich zu melden, sind Unfallverursacher gesetzlich verpflichtet, eine angemessene Zeit abzuwarten, um der Mitteilungspflicht nachzukommen und den Geschädigten zu informieren. Als Richtwert gilt abhängig von den äußeren Umständen eine Zeitspanne zwischen 20 und 60 Minuten. Taucht der Fahrzeughalter in dieser Zeit nicht auf, führt der anschließende Gang dann ohne Umwege zur nächstgelegenen Polizeidienststelle. Weitere Hinweise zum Thema gibt #userInhaber# jederzeit gern persönlich unter der Durchwahl #userPhone# oder direkt in der Fahrschule: #userName#, #userStreet#, #userPostcode# #userCity#.

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