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Fahrerflucht: Viele Unfallverursacher werden unwissentlich zu Verkehrssündern

15.03.2019 | FAHRSCHUL-WISSEN

Etwa jeder vierte Unfallbeteiligte in Deutschland entfernt sich unerlaubt vom Unfallort. Nicht alle handeln dabei vorsätzlich. Strafrechtliche Konsequenzen drohen ihnen trotzdem. Unfallflucht zählt zu den häufigsten Verkehrsdelikten auf deutschen Straßen. Rund eine halbe Million Fahrer machen sich hierzulande Jahr für Jahr strafbar, indem sie sich nach einer Kollision unerlaubt vom Unfallort entfernen. Dabei werden viele unwissentlich zu Verkehrssündern: Insbesondere bei Bagatellschäden sind sich Unfallverursacher der Rechtslage nicht bewusst. Ein Moment der Unaufmerksamkeit am Steuer reicht und schon ist es passiert: Beim Rangieren rammt oder touchiert man ein parkendes Fahrzeug. Der entstandene Schaden ist in der Regel ebenso überschaubar wie die Konsequenzen für den Unfallverursacher. Doch wer sich anschließend unerlaubt vom Unfallort entfernt oder gar nicht erst anhält, verletzt nicht nur seine Mitteilungspflicht, sondern macht sich auch strafbar. #userInhaber# von der #userName# weiß um die Tücken bei Bagatellschäden: „Bei geringen oder gar nicht erkennbaren Schäden sind sich viele Verkehrsteilnehmer nicht bewusst, wie sie sich als Verursacher korrekt verhalten müssen.“ Dabei obliegt die ordnungsgemäße Abwicklung eines Unfalls vollständig der Verantwortung des Verursachers. „Leider erliegen noch immer viele Fahrer dem Irrglauben, dass es ausreicht, einen Zettel mit den eigenen Daten am beschädigten Fahrzeug zu hinterlassen.“, so #userInhaber#. „Ist der Geschädigte an der Unfallstelle nicht anzutreffen, muss aber unabhängig des entstandenen Schadens zuallererst die Polizei informiert werden. Erst dann ist es erlaubt, den Unfallort zu verlassen.“ Auch wer sich nur kurzzeitig von der Unfallstelle entfernt, ohne vorher Meldung zu machen, macht sich der Fahrerflucht schuldig und riskiert schwerwiegende Konsequenzen. „Ein angezeigter Unfall ist eine Ordnungswidrigkeit, die Folgen sind eine mündliche Verwarnung oder ein Bußgeld“, weiß #userInhaber#. „Fahrerflucht konstituiert hingegen laut § 142 StGB eine Straftat und wird entsprechend geahndet.“ Bei Verurteilung drohen mehrmonatige Fahrverbote, Führerscheinentzug und je nach Schwere des Schadens bis zu drei Jahre Freiheitsentzug. Zusätzlich zu den strafrechtlichen Folgen kann auch die Versicherung Regressforderungen in Höhe von bis zu 5000 Euro geltend machen. Unwissenheit oder Schock wirken sich indes nicht strafmildernd aus. #userInhaber# appelliert deshalb, als Unfallverursacher einen kühlen Kopf zu bewahren und sich nicht leichtfertig von der Unfallstelle zu entfernen: „Die Entscheidung, ob der entstandene Schaden eine Meldung rechtfertig, liegt nicht im Ermessen des Verursachers. Wenn der Halter des beschädigten Fahrzeugs nicht auffindbar ist, informieren Sie in jedem Fall die Polizei. Selbst wenn der Geschädigte Sie zur Weiterfahrt auffordert, tauschen Sie sicherheitshalber Personalien und Fahrzeugdaten aus.“ Gibt es vor Ort keine unmittelbare Möglichkeit, den Unfall polizeilich zu melden, sind Unfallverursacher gesetzlich verpflichtet, eine angemessene Zeit abzuwarten, um der Mitteilungspflicht nachzukommen und den Geschädigten zu informieren. Als Richtwert gilt abhängig von den äußeren Umständen eine Zeitspanne zwischen 20 und 60 Minuten. Taucht der Fahrzeughalter in dieser Zeit nicht auf, führt der anschließende Gang dann ohne Umwege zur nächstgelegenen Polizeidienststelle. Weitere Hinweise zum Thema gibt #userInhaber# jederzeit gern persönlich unter der Durchwahl #userPhone# oder direkt in der Fahrschule: #userName#, #userStreet#, #userPostcode# #userCity#.

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Die Zukunft ist elektrisch

18.12.2018 | FAHRSCHUL-NEWS

Die Zukunft ist elektrisch- Als erste Lübecker Fahrschule bieten wir- Fahrschule Trautmann- unseren Fahrschülern die Möglichkeit elektrisch zu fahren.   Nicht nur fit für die Prüfung ,sondern auch für die Zeit danach! Die Elektromobilität wird immer wichtiger für das Erreichen der Klimaziele und die Luftreinhaltung in Großstädten wie Lübeck. Auch in unserer Fahrschule spielen Elektrofahrzeuge deshalb eine immer größere Rolle. Das erste Fahrzeug, ein Renault Zoe ist bereits im Einsatz, das zweite Fahrzeug  ist  bestellt.  Wir als Fahrschule können einen großen Beitrag für die Akzeptanz von E-Mobilität leisten. Gerade Jugendliche sind neuen Technologien gegenüber offen. Das gilt insbesondere für die E-Mobilität. Nach der ersten Stunde auf einem Elektroauto sind die Fahrschüler begeistert. Es macht eben einfach Spaß, den kleinen Flitzer zu fahren- und das Fahrenlernen ist darauf viel einfacher. Ich bin mir sicher, dass sich diese positive Erfahrung später einmal auswirken wird, wenn ein Autokauf ansteht. Wir wollen unsere Fahrschüler mit den Besonderheiten  von Elektroautos vertraut machen.   Ehemalige Fahrschüler berichteten uns, dass sie Schwierigkeiten gehabt hätten im Umgang mit Carsharing Fahrzeugen wie z.B. DriveNow oder car2go . Diese sind häufig nicht nur automatikbetrieben sondern auch  E- Fahrzeuge. Hier unterscheiden sich vor allem Fahrverhalten und Aufbau dieser Autos deutlich von herkömmlichen Kraftfahrzeugen mit Verbrennungsmotoren. Da bei einem Elektromotor direkt das maximale Drehmoment zur Verfügung steht, ist die Beschleunigung deutlich stärker als bei anderen Antriebsarten. Auch der Umgang mit dem veränderten Bremsverhalten durch die Energierückgewinnung bei Elektroautos will geübt sein. Wir Fahrlehrer können unsere Fahrschüler außerdem für die Herausforderungen durch das geräuschlose Anfahren und rangieren sensibilisieren. Aufgrund der fehlenden Geräusche muss in einem E-Auto besondere Rücksicht auf Fußgänger und Radfahrer genommen werden. Wer einmal die Vorzüge eines Elektroautos kennengelernt und Vorurteile abgelegt hat, wird später auch schneller bereit sein, privat auf E-Mobilität umzusteigen. Dadurch kann ein noch größerer Beitrag zur Verbesserung der Luftqualität in Lübeck  geleistet werden, als es aktuell durch den Einsatz unseres  Elektroautos im Fahrschulunterricht bereits der Fall ist.                

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